Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Kurzzusammenfassung

Die Teilnahmegebühr beträgt 50,- EUR für eine Serie von bis zu 20 Bildern bzw. 30,- EUR für ein Einzelbild (Schüler- und Studentenrabatt bis 31.12.2024: 50%). Mehrere Einsendungen sind möglich. Das Jahresthema 2025 heißt ECHOES OF TRUTH. Die Einreichung erfolgt digital über die Plattform PICTER (https://site.picter.com/portraits-hellerau-photography-award-2025). Einsendeschluss ist der 15. Februar 2025. Danach wählt eine Jury die Teilnehmer für verschiedene Einzel- und Gruppenausstellungen aus. Über die Anlieferung der zu den Ausstellungen ausgewählten Werke werden separate Ausstellungsverträge geschlossen. Alternativ ist für ausgewählte Teilnehmer die kostenlose Herstellung von Prints über ein Sponsoring möglich. Unter den Finalisten werden zur ersten Vernissage im Juni 2025 drei Geldpreise (5.000 EUR, 2.000 EUR, 1.000 EUR) und ein Residenzpreis verliehen.

1. Veranstalter
Veranstalter des Wettbewerbs ist der Portraits Hellerau e.V. in Kooperation mit HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste, den Technischen Sammlungen Dresden und der Kunstagentur Dresden.

2. Wettbewerbszeitraum
Der Wettbewerb beginnt am 28. November 2024 und endet am 15. Februar 2025.

3. Teilnehmer
Jede geschäftsfähige Person, welche zum Zeitpunkt der Einreichung das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Teilnehmer des Wettbewerbs sein. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: (i) Mitarbeiter und freie Mitarbeiter von HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste (ii) der Kunstagentur Dresden (iii) die Jury (iv) Sponsoren des Wettbewerbs.

4. Wettbewerbsbeitrag
Als Wettbewerbsbeitrag sind Einzelporträts oder inhaltliche Serien von bis zu zwanzig Fotografien zugelassen, die sich mit dem Jahresthema ECHOES OF TRUTH auseinandersetzen. Arbeiten, die mithilfe von K.I. (‚Künstliche Intelligenz‘) realisiert wurden, sind nicht zum Wettbewerb zugelassen. Jeder Teilnehmer kann unter Beachtung der Regelung zu Teilnahmegebühren (vgl. 5) mehrere Wettbewerbsbeiträge einreichen. Der Entstehungszeitraum der Arbeiten ist für die Teilnahme am Wettbewerb nicht relevant.

5. Durchführung
Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Einreichung eines Wettbewerbsbeitrages sowie den vollständigen Eingang der Teilnahmegebühr bei dem Veranstalter innerhalb des Wettbewerbszeitraums voraus.

a) Bereitstellung
Für die Beurteilung durch die Jury sind die Wettbewerbsbeiträge in der ersten Runde digital einzureichen. Die Bereitstellung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt über die Plattform PICTER (https://site.picter.com/portraits-hellerau-photography-award-2025). Die Werke dürfen bildseitig keine schriftlichen Informationen, Copyright-Vermerke o.ä. enthalten.

b) Jurierung
Die Jury wählt nach Beendigung des Wettbewerbs aus allen eingereichten Beiträgen die Teilnehmer der Finalistenausstellung aus. Unter den Finalisten werden die Preisträger des Wettbewerbs bestimmt.

c) Ausstellungen und Preisverleihung
Die von der Jury ausgewählten Teilnehmer werden per E-Mail über die Teilnahme an der Finalistenausstellung informiert und übersenden die ausgewählten Werke bis zum 30. Mai 2025 (es gilt der Posteingang beim Veranstalter) per Post/Kurier an den Projektleiter. (Alle Transportkosten trägt der Teilnehmer).

Alternativ erhalten ausgewählte Teilnehmer die Möglichkeit, ihren Wettbewerbsbeitrag kostenfrei von einem Fotolabor herstellen und an den Projektleiter übersenden zu lassen. Nach Abschluss aller Ausstellungen des Wettbewerbsjahrgangs werden die hergestellten Prints auf Anfrage auf Kosten des Teilnehmers und nach Zahlung einer Produktionspauschale von 75,- EUR an ihn versandt. Werden die Prints sechs Monate nach Abschluss aller Ausstellungen nicht vom Teilnehmer abgeholt oder auf Anfrage an ihn versandt, werden sie Eigentum der Kunstagentur Dresden. Alternativ kann der Teilnehmer innerhalb des oben genannten Zeitraums verlangen, dass die Ausstellungsprints vernichtet werden.

Die Preisverleihung findet im Juni 2025 in Dresden (Deutschland) statt. Die Preisträger werden anschließend auf dem elektronischen Postweg informiert, sollten sie nicht zur Preisverleihung anwesend sein.

d) Abbildungs- und Ausstellungsrechte
Der Teilnehmer willigt mit der Einreichung seines Wettbewerbsbeitrags in dessen Ausstellung zeitlich und räumlich unbegrenzt im Rahmen der PORTRAITS-Ausstellungen ein. Der Teilnehmer willigt außerdem ein, dass sein Wettbewerbsbeitrag für die wissenschaftliche und organisatorische Arbeit im Rahmen der Wettbewerbsdurchführung reproduziert und weiterverwendet werden kann. Der Urheber der im Rahmen des Wettbewerbs prämierten Arbeiten willigt der möglichen Darstellung seines Werks, ganz oder in Teilen, in sämtlichen Medien weltweit, zeitlich unbegrenzt im Rahmen der journalistischen Berichterstattung über PORTRAITS ein.

Die unter 5.d erteilte Einwilligung betrifft nicht die kommerzielle Nutzung. Für die Verwertung der eingereichten Arbeiten zu kommerziellen Zwecken und die Abbildung im Großen Ausstellungskatalog wird zwischen dem Urheber und dem Portraits Hellerau e.V. ggf. eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

6. Gebühr
Die volle Teilnahmegebühr beträgt 50€ für Bildserien von bis zu 20 Bildern bzw. 30€ für Einzelbilder. Die Teilnahmegebühr für Schüler oder Studenten mit einem gültigen Schüler-, Studentenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung kann auf Antrag bei den Veranstaltern bis zum 31.12.2024 um 50% reduziert werden. Senden Sie uns dazu bitte vor Ihrer Einreichung eine E-Mail mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung/Schulbescheinigung an info@portraits-hellerau.com, um einen entsprechenden Rabattcode zu erhalten.

Die Teilnahmegebühr ist jeweils pro Wettbewerbsbeitrag (vgl.4.) zu entrichten.

Nach der Entrichtung der Teilnahmegebühr besteht zu keiner Zeit ein Anspruch auf Erstattung. Dies gilt auch bei Ausschluss vom Wettbewerb (siehe Ziffer 7. letzter Satz).

7. Urheberschaft
Der Teilnehmer bestätigt durch den Upload eines Wettbewerbsbeitrags auf die Webseite des Wettbewerbs, dass er dessen Urheber im Sinne des §7 UrhG ist. Der Teilnehmer bestätigt weiterhin, dass sein Werk zeitlich und räumlich unbegrenzt keinerlei Schutzrechte Dritter (Persönlichkeitsrecht, Copyright, Motive) verletzt. Der Teilnehmer bestätigt auch, dass ihm alle erforderlichen Einwilligungen, insbesondere die der abgebildeten Personen oder deren berechtigten Vertreter vorliegen. Der Teilnehmer stellt die Veranstalter von jeglichen Haftungs-, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser Bedingungen frei. Bei Nichtvorliegen einer der Bedingungen erfolgt zudem der unverzügliche Ausschluss vom Wettbewerb.

8. Sonstiges
Diese Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich und ohne Zusatz- oder Ergänzungsvereinbarungen. Aufgrund der besseren Lesbarkeit wurde bei den jeweiligen Formulierungen die männliche Form gewählt. Diese schließt alle Geschlechter gleichermaßen mit ein. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.